{"id":39,"date":"2024-09-04T14:03:26","date_gmt":"2024-09-04T12:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.g-c-s.com\/?page_id=39"},"modified":"2024-10-30T14:13:17","modified_gmt":"2024-10-30T13:13:17","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.g-c-s.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<style>.wp-block-kadence-advancedheading.kt-adv-heading39_f172bf-58, .wp-block-kadence-advancedheading.kt-adv-heading39_f172bf-58[data-kb-block=\"kb-adv-heading39_f172bf-58\"]{font-style:normal;}.wp-block-kadence-advancedheading.kt-adv-heading39_f172bf-58 mark.kt-highlight, .wp-block-kadence-advancedheading.kt-adv-heading39_f172bf-58[data-kb-block=\"kb-adv-heading39_f172bf-58\"] mark.kt-highlight{font-style:normal;color:#f76a0c;-webkit-box-decoration-break:clone;box-decoration-break:clone;padding-top:0px;padding-right:0px;padding-bottom:0px;padding-left:0px;}.wp-block-kadence-advancedheading.kt-adv-heading39_f172bf-58 img.kb-inline-image, .wp-block-kadence-advancedheading.kt-adv-heading39_f172bf-58[data-kb-block=\"kb-adv-heading39_f172bf-58\"] img.kb-inline-image{width:150px;vertical-align:baseline;}<\/style>\n<h3 class=\"kt-adv-heading39_f172bf-58 wp-block-kadence-advancedheading\" data-kb-block=\"kb-adv-heading39_f172bf-58\"><a>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Grid Connect Solutions GmbH (\u201eGCS\u201c)<\/a><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>1.<\/strong> <strong>Geltung<\/strong><br>1.1. Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten zwischen uns und gewerblichen Kunden iS \u00a7 1 KSchG&nbsp;(\u201eKunde(n)\u201c) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft sowie auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei k\u00fcnftigen Erg\u00e4nzungs- oder Folgeauftr\u00e4gen darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wird.<br>1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB.<br>1.3. Diese AGB gelten auch im Falle von entgegenstehenden oder von diesen abweichenden Bedingungen des Kunden, welche nicht anerkannt und hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen sind. Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen, die zwischen GCS und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.<br>1.4. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>2. Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><br>2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.<br>2.3. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegen\u00fcber erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.<br>Wir haften nicht f\u00fcr Werbeaussagen Dritter, insbesondere Werbeaussagen von Herstellern und deren Gehilfen. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Werbeaussendungen oder anderen Medien angef\u00fchrte Informationen \u00fcber unsere Leistungen oder Produkte, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde \u2013 sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt \u2013 uns darzulegen. Diesfalls k\u00f6nnen wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht schriftlich zum Vertragsinhalt erkl\u00e4rt wurden.<br>2.4. Alle im Zusammenhang mit unseren Unterlagen (Brosch\u00fcren, Angebote etc.) eventuell verwendeten Begriffe (insbesondere \u201ezugesicherte Eigenschaften\u201c, \u201egarantierte Leistung\u201c etc.) stellen stets eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit und Leistungscharakteristika dar, ohne dass damit eine Garantie abgegeben wird.<br>2.5. Kostenvoranschl\u00e4ge werden ohne Gew\u00e4hr erstellt.<\/p>\n\n\n\n<p><br>3. <strong>Preise<\/strong><br>3.1. Preisangaben sind grunds\u00e4tzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.<br>3.2. F\u00fcr vom Kunden angeordnete Leistungen, die im urspr\u00fcnglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.<br>3.3. Preisangaben verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden.<br>3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zus\u00e4tzlich im hierf\u00fcr vereinbarten Ausma\u00df, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu verg\u00fcten.<br>3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschlie\u00dflich notwendiger Parkm\u00f6glichkeit nicht erm\u00f6glicht, ist uns der Mehraufwand abzugelten.<br>3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn \u00c4nderungen im Ausma\u00df von zumindest 15% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Parit\u00e4tischen Kommissionen oder von \u00c4nderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe, \u00c4nderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausma\u00df, in dem sich die tats\u00e4chlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses \u00e4ndern gegen\u00fcber jenen im Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.<br>3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.<br>Bogenf\u00f6rmig verlegte Leitungen werden im Au\u00dfenbogen gemessen. Formst\u00fccke und Einbauten werden im Rohrausma\u00df mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unber\u00fccksichtigt.<br>Erfolgt die Abrechnung nach Ausma\u00dfen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Ausma\u00dfe vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausma\u00dfe nicht richtig festgestellt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>4. <strong>Beigestellte Ware (Beistellungen)<\/strong><br>4.1. Werden Waren, Ger\u00e4te oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 20% des Werts der beigestellten Ger\u00e4te bzw. des Materials zu berechnen.<br>4.2. Solche Beistellungen des Kunden sind nicht Gegenstand von Gew\u00e4hrleistung. Die Qualit\u00e4t und Betriebsbereitschaft der Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>5. <strong>Zahlung<\/strong><br>5.1. Wenn im Zusammenhang mit der Leistung oder Lieferung Geb\u00fchren, Steuern, Z\u00f6lle oder sonstige Abgaben erhoben werden, tr\u00e4gt diese der Kunde.<br>5.2. Bei vereinbarten Zahlungszielen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart; bei Zahlungsverzug gelten allenfalls gew\u00e4hrte Rabatte und sonstige Verg\u00fctungen (insbesondere Bonifikationen) als verfallen. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.<br>5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf \u00dcberweisungsbelegen sind f\u00fcr uns nicht verbindlich.<br>5.4. Gegen\u00fcber Unternehmern als Kunden sind wir gem\u00e4\u00df \u00a7 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Verzugszinsen von 5% \u00fcber dem jeweils geltenden 3-Monats-EURIBOR p.a. zu verrechnen.<br>5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br>5.6. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverh\u00e4ltnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erf\u00fcllung durch den Kunden einzustellen.<br>5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden f\u00e4llig zu stellen.<br>5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenanspr\u00fcche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.<br>5.9. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist verfallen gew\u00e4hrte Verg\u00fctungen (Rabatte, Abschl\u00e4ge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.<br>5.10. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>6. <strong>Bonit\u00e4tspr\u00fcfung<\/strong><br>6.1. Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass seine Daten zum Zwecke des Gl\u00e4ubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gl\u00e4ubigerschutzverb\u00e4nde \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>7. <strong>Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><br>7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausf\u00fchrung beginnt fr\u00fchestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausf\u00fchrung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschl\u00e4giger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.<br>7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausf\u00fchrung die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige m\u00f6gliche St\u00f6rungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allf\u00e4llige diesbez\u00fcgliche projektierte \u00c4nderungen unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br>7.3. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben k\u00f6nnen bei uns erfragt werden.<br>7.4. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist \u2013 ausschlie\u00dflich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsf\u00e4higkeit \u2013 unsere Leistung nicht mangelhaft.<br>7.5. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Beh\u00f6rden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder aufgrund Ausbildung oder Erfahrung \u00fcber solches Wissen verf\u00fcgen musste.<br>7.6. Die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung einschlie\u00dflich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.<br>7.7.Ebenso haftet der Kunde daf\u00fcr, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenst\u00e4nden kompatibel sind.<br>7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br>7.9. Der Kunde hat uns f\u00fcr die Zeit der Leistungsausf\u00fchrung kostenlos versperrbare R\u00e4ume f\u00fcr den Aufenthalt der Arbeiter sowie f\u00fcr die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br>7.10. F\u00fcr Sch\u00e4den sowie Zusatzkosten hinsichtlich der Verletzung der in diesem Punkt genannten Mitwirkungspflichten haftet der Kunde. Bei uns unmittelbar anfallenden und einfach bezifferbaren Zusatzkosten (zB. zus\u00e4tzlicher Stundenaufwand unserer Mitarbeiter oder Treibstoffkosten) werden sofort in Rechnung gestellt.<br><\/p>\n\n\n\n<p>8. <strong>Leistungsausf\u00fchrung<\/strong><br>8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- und Erweiterungsw\u00fcnsche des Kunden zu ber\u00fccksichtigen, wenn sie aus technischen Gr\u00fcnden erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.<br>8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringf\u00fcgige \u00c4nderungen unserer Leistungsausf\u00fchrung gelten als vorweg genehmigt.<br>8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zu einer Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4nzung des Auftrages, so verl\u00e4ngert sich die Liefer\/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.<br>8.4. W\u00fcnscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausf\u00fchrung innerhalb eines k\u00fcrzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertrags\u00e4nderung dar. Hierdurch k\u00f6nnen \u00dcberstunden notwendig werden und\/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erh\u00f6ht sich das Entgelt im Verh\u00e4ltnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.<br>8.5. Sachlich (zB Anlagengr\u00f6\u00dfe, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zul\u00e4ssig und k\u00f6nnen gesondert in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>9. <strong>Leistungsfristen und Termine<\/strong><br>9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei h\u00f6herer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verz\u00f6gerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, w\u00e4hrenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Kunden auf R\u00fccktritt vom Vertrag bei Verz\u00f6gerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.<br>9.2. Werden der Beginn der Leistungsausf\u00fchrung oder die Ausf\u00fchrung durch den Kunden zuzurechnende Umst\u00e4nde verz\u00f6gert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verl\u00e4ngert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben<br>9.3. Wir sind berechtigt, f\u00fcr die dadurch anfallenden Zusatzaufwendungen und -T\u00e4tigkeiten, wie notwendiger Transport und Lagerung von Materialien und Ger\u00e4ten 10% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverz\u00f6gerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unber\u00fchrt bleibt.<br>9.4. Die Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.<br>9.5. Bei Verzug mit der Vertragserf\u00fcllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf R\u00fccktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs unter gleichzeitiger Androhung des R\u00fccktritts zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>10. <strong>Hinweis auf Beschr\u00e4nkung des Leistungsumfanges<\/strong><br>10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten k\u00f6nnen Sch\u00e4den (a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Ger\u00e4ten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Sch\u00e4den sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.<br>10.2. Bei behelfsm\u00e4\u00dfigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschr\u00e4nkte und den Umst\u00e4nden entsprechende Haltbarkeit.<br>10.3. Vom Kunden ist bei behelfsm\u00e4\u00dfiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>11. <strong>Gefahrtragung<\/strong><br>11.1. Bei Lieferung von Waren geht die Gefahr an den Kunden \u00fcber, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur \u00fcbergeben. Der Kunde genehmigt jede verkehrs\u00fcbliche Versandart.<br>11.2. Der Kunde hat sich gegen dieses Risiko entsprechend zu versichern.<\/p>\n\n\n\n<p><br>12. <strong>Annahmeverzug<\/strong><br>12.1.Ger\u00e4t der Kunde l\u00e4nger als zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht f\u00fcr die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umst\u00e4nde gesorgt, welche die Leistungsausf\u00fchrung verz\u00f6gern oder verhindern, d\u00fcrfen wir bei aufrechtem Vertrag \u00fcber die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung spezifizierten Ger\u00e4te und Materialien anderweitig verf\u00fcgen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausf\u00fchrung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.<br>12.2. In einem solchen Fall haben wir das Recht, das Entgelt f\u00fcr erbrachte Leistungen f\u00e4llig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br>12.3. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><br>13. <strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>13.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst \u00fcbergebene Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum.<br>13.2. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung ist nur zul\u00e4ssig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des K\u00e4ufers bekannt gegeben wurde und wir der Ver\u00e4u\u00dferung zustimmen.<br>13.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.<br>13.4. Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<br>13.5. Der Kunde hat uns von der Er\u00f6ffnung des Konkurses \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder der Pf\u00e4ndung unserer Vorbehaltsware unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<br>13.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit f\u00fcr den Kunden zumutbar zu betreten; dies nach angemessener Vorank\u00fcndigung.<br>13.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten tr\u00e4gt der Kunde.<br>13.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<br>13.9. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-\/Kaufgegenstand weder verpf\u00e4ndet, sicherungs\u00fcbereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Schutzrechte Dritter<\/strong><br>14.1. Bringt der Kunde geistige Sch\u00f6pfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Sch\u00f6pfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen. Der Kunde h\u00e4lt uns diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.<br>14.2. Ebenso k\u00f6nnen wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und n\u00fctzlicher Kosten vom Kunden verlangen.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Unser geistiges Eigentum<\/strong><br>15.1. Pl\u00e4ne, Skizzen, Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.<br>15.2. Die Verwendung solcher Unterlagen au\u00dferhalb der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung und Zur-Verf\u00fcgung-Stellung einschlie\u00dflich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung.<br>15.3. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegen\u00fcber.<br><\/p>\n\n\n\n<p>16. <strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br>16.1. Es gelten die Bestimmungen \u00fcber die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung.<br>16.2. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr unsere Leistungen betr\u00e4gt ein Jahr ab \u00dcbergabe.<br>16.3. Der Zeitpunkt der \u00dcbergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. f\u00f6rmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, sp\u00e4testens wenn der Kunde die Leistung in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen hat oder die \u00dcbernahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert hat.<br>16.4. Ist eine gemeinsame \u00dcbergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten \u00dcbergabetermin fern, gilt die \u00dcbernahme als an diesem Tag erfolgt.<br>16.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.<br>16.6. Zur M\u00e4ngelbehebung sind uns zumindest zwei Versuche einzur\u00e4umen.<br>16.7. Dem Begehren zur Aufl\u00f6sung des Vertrages k\u00f6nnen wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.<br>16.8. Sind die M\u00e4ngelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen f\u00fcr die Feststellung der M\u00e4ngelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.<br>16.9. Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war.<br>16.10. M\u00e4ngel am Liefergegenstand, die der Kunde bei ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen h\u00e4tte m\u00fcssen sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 8 Tage nach \u00dcbergabe an uns schriftlich anzuzeigen.<br>16.11. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverz\u00fcglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.<br>16.12. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.<br>16.13. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind \u2013 sofern wirtschaftlich vertretbar \u2013 vom Kunden an uns zu retournieren. Im Zusammenhang mit der M\u00e4ngelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind \u2013 sofern wirtschaftlich vertretbar \u2013 vom Kunden an uns zu retournieren.<br>16.14. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverz\u00fcgliche Mangelfeststellung durch uns zu erm\u00f6glichen.<br>16.15. Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.\u00e4. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenst\u00e4nden nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal f\u00fcr den Mangel ist.<br>16.16. Keinen Mangel begr\u00fcndet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschlie\u00dflich auf abweichende tats\u00e4chliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt 7. nicht nachkommt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>17. Haftung<\/strong><br>17.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug etc. haften wir bei Verm\u00f6genssch\u00e4den nur in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.<br>17.2. Die Haftung ist mit dem Haftungsh\u00f6chstbetrag der durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschr\u00e4nkt.<br>17.3. Diese Beschr\u00e4nkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung \u00fcbernommen haben.<br>17.4. Schadenersatzanspr\u00fcche der Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.<br>17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Anspr\u00fcche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfe aufgrund Sch\u00e4digungen, die diese dem Kunden \u2013 ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden \u2013 zuf\u00fcgen.<br>17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen f\u00fcr Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Lagerung, \u00dcberbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder nat\u00fcrliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal f\u00fcr den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss f\u00fcr Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung \u00fcbernommen haben.<br>17.7. Wenn und soweit der Kunde f\u00fcr Sch\u00e4den, f\u00fcr die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mie).<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>18.<\/strong> <strong>Salvatorische Klausel<\/strong><br>18.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt.<br>18.2. Wir, wie ebenso wie der Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>19.<\/strong> <strong>Allgemeines<\/strong><br>19.1. Es gilt \u00f6sterreichisches Recht, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist.<br>19.2. Erf\u00fcllungsort ist unser Sitz.<br>19.3. Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das f\u00fcr unseren Sitz \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht. Wir k\u00f6nnen den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.<br>\u00a0<br>Stand: Juli 2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Grid Connect Solutions GmbH (\u201eGCS\u201c) 1. Geltung1.1. 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